Die Steuerkanzlei Schäfer begleitet Solo-Selbstständige, kleine und mittelständische Unternehmen in und um Babenhausen – von der Existenzgründung über das laufende Geschäft bis zur Unternehmensnachfolge. Sie erhalten Steuerberatung, Buchhaltung und betriebswirtschaftliche Beratung aus einer Hand.
Unsere Leistungen für Unternehmen
Unternehmen jeder Größe müssen im Alltag zahlreiche steuerliche Pflichten und bürokratische Abläufe bewältigen. Da wir selbst Unternehmer sind, kennen wir die wachsenden Anforderungen aus eigener Erfahrung. Sie entscheiden, welche Aufgaben Sie an uns übergeben:
Finanzbuchhaltung
Laufende Buchführung und Umsatzsteuer-Voranmeldungen – ganz oder teilweise ausgelagert.
Mehr erfahren zu FinanzbuchhaltungLohnbuchhaltung
Lohn- und Gehaltsabrechnungen inklusive Meldungen – auch als einzelner Baustein.
Mehr erfahren zu LohnbuchhaltungJahresabschluss
Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung samt betrieblicher Steuererklärungen.
Mehr erfahren zu JahresabschlussExistenzgründung
Rechtsform, Finanzierung und steuerliche Pflichten von Anfang an richtig aufsetzen.
Mehr erfahren zu ExistenzgründungBetriebliche Steuern und Steuererklärungen
Wir erledigen die für Ihr Unternehmen anfallenden Steuererklärungen – von der Umsatzsteuer-Voranmeldung bis zur Gewerbesteuererklärung – und behalten Fristen und Vorauszahlungen für Sie im Blick. Bei Bedarf stellen wir Anträge in Ihren Steuerangelegenheiten, etwa auf Fristverlängerung, Stundung oder Anpassung von Steuervorauszahlungen.
- Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Umsatzsteuererklärung
- Gewerbesteuer-, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuererklärungen
- Steuerplanung zur Optimierung der Steuerbelastung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten
- Laufende Information über wichtige Änderungen im Steuerrecht
Betriebswirtschaftliche Beratung
Zahlen sind mehr als Pflicht: Wir werten Ihre Finanzströme mit Ihnen aus und zeigen, wo sich Abläufe vereinfachen lassen. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung von Finanzierungsgesprächen mit Ihrer Bank und beraten Sie zur Digitalisierung Ihres Rechnungswesens – zum Beispiel bei der Umstellung auf die elektronische Rechnung.
Vertretung gegenüber dem Finanzamt
Wir vertreten Ihr Unternehmen in Einspruchsverfahren gegen Steuerbescheide und bei sonstigen Forderungen der Finanzverwaltung. Auch in Steuerstrafverfahren stehen wir Ihnen gegenüber der Bußgeld- und Strafsachenstelle zur Seite.
Unternehmensnachfolge, Kauf und Verkauf
Eine klare Nachfolgeregelung sichert die Handlungsfähigkeit Ihres Unternehmens und hilft, Streit unter Erben zu vermeiden. Wir beraten Sie steuerlich bei der Planung Ihrer Nachfolge, wenn Sie selbst ein Unternehmen erben, sowie beim Verkauf Ihres Unternehmens oder bei der Übernahme eines anderen Betriebs.
Für wen wir arbeiten
Wir betreuen Solo-Selbstständige, Freiberufler sowie kleine und mittelständische Unternehmen in Babenhausen und Umgebung – unter anderem in Schaafheim und Dieburg bis nach Darmstadt und Aschaffenburg. Seit mehr als 65 Jahren und in dritter Generation haben wir das Steuerrecht für Unternehmen der Region im Blick.
Häufige Fragen von Unternehmern
Kann ich nur einzelne Bereiche an die Kanzlei übergeben?
Ja. Sie können zum Beispiel nur die Lohnabrechnung auslagern und die Finanzbuchhaltung selbst führen – oder umgekehrt. Wir stimmen die Zusammenarbeit auf Ihre Abläufe ab.
Unterstützen Sie bei der Umstellung auf die E-Rechnung?
Ja. Seit 2025 müssen Unternehmen im inländischen B2B-Geschäft elektronische Rechnungen empfangen können; die Pflicht zur Ausstellung wird schrittweise ab 2027 eingeführt. Wir beraten Sie, wie Sie Ihr Rechnungswesen darauf einstellen.
Betreuen Sie auch Unternehmen außerhalb von Babenhausen?
Ja. Wir betreuen Unternehmen aus der Region, unter anderem aus Schaafheim, Dieburg, Darmstadt und Aschaffenburg.
Stand: Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine individuelle Beratung. Zur E-Rechnung: FAQ des Bundesfinanzministeriums, § 14 UStG.
