Jahresabschluss

Jahresabschluss in Babenhausen: Bilanz und EÜR vom Steuerberater

Mit dem Jahresabschluss endet das Geschäftsjahr. Wir erstellen Ihre Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung, die betrieblichen Steuererklärungen – und erläutern Ihnen, was die Zahlen für Ihre Planung bedeuten.

Ordner mit Unterlagen für den Jahresabschluss
Kurz zusammengefasst

Die Steuerkanzlei Schäfer erstellt Jahresabschlüsse und Bilanzen – auch bei freiwilliger Bilanzierung – sowie Einnahmen-Überschuss-Rechnungen für Selbstständige und Unternehmen. Dazu gehören das Anlagenverzeichnis und die betrieblichen Steuererklärungen, etwa zur Umsatz- und Gewerbesteuer.

Unsere Leistungen zum Jahresabschluss

  • Jahresabschluss mit Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung
  • Jahresabschlüsse bei freiwilliger Bilanzerstellung
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) für Freiberufler und Gewerbetreibende
  • Erstellung und Pflege des Anlagenverzeichnisses
  • Betriebliche Steuererklärungen: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer
  • Erläuterung der Ergebnisse und Unterstützung bei Finanzierungsgesprächen mit Ihrer Bank

Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung – was gilt für Sie?

Welche Form des Abschlusses Sie benötigen, hängt von Rechtsform und Größe Ihres Unternehmens ab:

Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung
UnternehmenGewinnermittlung
Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG) und PersonenhandelsgesellschaftenBilanz
Einzelkaufleute und Gewerbetreibende mit mehr als 800.000 € Umsatz oder mehr als 80.000 € GewinnBilanz
Kleinere Gewerbetreibende unterhalb dieser GrenzenEÜR möglich
Freiberufler (unabhängig von der Größe)EÜR möglich

Auch wenn keine Pflicht besteht, kann eine freiwillige Bilanz sinnvoll sein – etwa für Gespräche mit Banken oder als Vorbereitung auf Wachstum. Wir beraten Sie, was in Ihrer Situation passt.

Mehr als eine Pflichtübung

Im Jahresabschluss werden die Ergebnisse des Geschäftsjahres zusammengefasst. Er zeigt, wie hoch die Steuerbelastung ausfällt, und liefert wichtige Hinweise für die künftige Planung. Wir besprechen die Zahlen mit Ihnen und zeigen, wo sich Chancen oder Handlungsbedarf ergeben – etwa bei Vorauszahlungen oder Investitionen.

Offenlegung bei Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften müssen ihren Jahresabschluss beim Unternehmensregister einreichen. Wir bereiten die Unterlagen für die Offenlegung vor.

Häufige Fragen zum Jahresabschluss

Welche Unterlagen benötigen Sie für den Jahresabschluss?

Grundlage ist eine vollständige Finanzbuchhaltung. Hinzu kommen unter anderem Kontoauszüge, Darlehensverträge, Angaben zu Investitionen sowie – bei bilanzierenden Unternehmen – Inventurunterlagen, offene Forderungen und Verbindlichkeiten zum Stichtag.

Bis wann muss der Jahresabschluss erstellt sein?

Das hängt von Rechtsform und Größe ab. Für Steuererklärungen, die ein Steuerberater erstellt, gelten in der Regel längere Abgabefristen als bei Selbsterstellung. Wir planen die Termine gemeinsam mit Ihnen.

Erstellen Sie auch die Einkommensteuererklärung des Inhabers?

Ja. Wir erstellen auf Wunsch auch Ihre private Einkommensteuererklärung – so liegt alles in einer Hand.

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine individuelle Beratung. Rechtsgrundlagen: § 141 AO, § 241a HGB, § 4 Abs. 3 EStG, § 325 HGB.

Jahresabschluss

Ein sauberer Abschluss für Ihr Geschäftsjahr.

Sprechen Sie uns an – wir besprechen Umfang, Unterlagen und Zeitplan für Ihren Jahresabschluss.

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