Die Steuerkanzlei Schäfer in Babenhausen berät Existenzgründer und Selbstständige zu Rechtsform, steuerlicher Erfassung, Finanzierung und Fördermitteln und übernimmt anschließend die laufenden steuerlichen Pflichten – von der Umsatzsteuer-Voranmeldung bis zur Steuererklärung.
So begleiten wir Ihre Gründung
- Beratung zur passenden Rechtsform – etwa Einzelunternehmen, GbR, UG oder GmbH
- Unterstützung beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
- Beratung zu Finanzierungsmodellen und Fördermitteln
- Klärung sozialversicherungsrechtlicher Fragen, wenn Sie Mitarbeiter einstellen
- Aufbau einer soliden Buchhaltung und Beratung zu ordnungsgemäßen Rechnungen
- Begleitung vom Start des Geschäftsjahres bis zum Jahresabschluss
Die ersten steuerlichen Schritte nach der Gründung
- Anmeldung: Gewerbetreibende melden ihr Gewerbe bei der Gemeinde an. Freiberufler benötigen keine Gewerbeanmeldung.
- Steuerliche Erfassung: Innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die Angaben – etwa zum erwarteten Umsatz und Gewinn – beeinflussen Vorauszahlungen und Umsatzsteuer.
- Umsatzsteuer: Sie entscheiden, ob Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen oder Umsatzsteuer ausweisen. Wie oft Sie Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben, richtet sich im Gründungsjahr nach der voraussichtlichen Umsatzsteuer.
- Buchhaltung: Von Anfang an Belege sammeln, Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen und Rechnungen mit allen Pflichtangaben schreiben.
Kleinunternehmerregelung: Grenzen seit 2025
Als Kleinunternehmer weisen Sie keine Umsatzsteuer aus. Voraussetzung ist seit 2025, dass Ihr Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet (jeweils netto). Wird die Grenze im laufenden Jahr überschritten, entfällt die Regelung ab dem Umsatz, der die Grenze übersteigt. Ob die Kleinunternehmerregelung für Sie vorteilhaft ist, hängt von Ihren Kunden und Investitionen ab – wir rechnen das mit Ihnen durch.
Laufende Pflichten für Selbstständige
Nach dem Start begleiten wir Sie dauerhaft: Wir übernehmen die Buchhaltung und Umsatzsteuer-Voranmeldungen, erstellen die Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz und Ihre Steuererklärungen und behalten Vorauszahlungen im Blick. Bei Bedarf beantragen wir die Anpassung von Vorauszahlungen oder Fristverlängerungen.
Häufige Fragen von Gründern
Wann sollte ich einen Steuerberater bei der Gründung einbinden?
Am besten vor dem Start. Entscheidungen zur Rechtsform, zur Kleinunternehmerregelung und die Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wirken sich direkt auf Ihre Steuerlast und Liquidität aus.
Welche Rechtsform ist die richtige für mich?
Das hängt unter anderem von Haftung, Kapitalbedarf, Anzahl der Gründer und Ihren steuerlichen Zielen ab. Wir beleuchten die steuerlichen Folgen der Varianten mit Ihnen; für gesellschaftsrechtliche Verträge arbeiten Sie mit einem Notar bzw. Rechtsanwalt zusammen.
Unterstützen Sie auch bei Fördermitteln?
Ja, wir beraten Sie zu Finanzierungsmodellen und möglichen Fördermitteln für Ihre Gründung.
