Lohnbuchhaltung

Lohnbuchhaltung in Babenhausen – pünktlich, korrekt, entlastend

Lohn- und Gehaltsabrechnungen sind zeitaufwendig und fehleranfällig. Lagern Sie Ihre Lohnbuchhaltung ganz an uns aus – oder entlasten Sie Ihre Mitarbeiter in einzelnen Bereichen.

Kurz zusammengefasst

Die Steuerkanzlei Schäfer übernimmt für Unternehmen in Babenhausen und Umgebung die monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung inklusive Lohnsteuer-Anmeldung und Meldungen an die Sozialversicherung. Die Lohnbuchhaltung kann komplett oder in einzelnen Teilen ausgelagert werden.

Unsere Leistungen in der Lohnbuchhaltung

  • Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Ihre Beschäftigten
  • Lohnsteuer-Anmeldungen an das Finanzamt
  • Beitragsnachweise und Meldungen an die Sozialversicherung, z. B. bei Ein- und Austritt
  • Abrechnung von Minijobs und kurzfristigen Beschäftigungen
  • Elektronische Lohnsteuerbescheinigungen zum Jahresende
  • Beratung zu Sachbezügen, Zuschlägen und weiteren lohnsteuerlichen Fragen
  • Unterstützung bei Lohnsteuer-Außenprüfungen und Prüfungen der Rentenversicherung

Komplett auslagern oder gezielt unterstützen

Sie entscheiden, wie viel Sie abgeben: Wir können die gesamte Lohnbuchhaltung übernehmen oder nur einzelne Aufgaben – etwa die Abrechnung selbst, während Ihre Personalabteilung Stammdaten und Arbeitszeiten pflegt. Gemeinsam finden wir Lösungen, die Ihre Abläufe einfacher und effizienter machen.

Wichtige Fristen in der Lohnabrechnung

Wichtige Fristen in der Lohnbuchhaltung
PflichtFrist
Lohnsteuer-Anmeldungbis zum 10. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums
Beitragsnachweis Sozialversicherungspätestens zu Beginn des fünftletzten Bankarbeitstags des Monats
Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträgedrittletzter Bankarbeitstag des laufenden Monats
Lohnsteuerbescheinigungbis Ende Februar des Folgejahres

Minijobs und Mindestlohn 2026

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde. Die Verdienstgrenze für Minijobs ist an den Mindestlohn gekoppelt und liegt 2026 bei 603 Euro im Monat. Wir achten darauf, dass Ihre Abrechnungen die aktuellen Grenzen berücksichtigen.

Häufige Fragen zur Lohnbuchhaltung

Ab wie vielen Mitarbeitern lohnt es sich, die Lohnbuchhaltung auszulagern?

Das hängt weniger von der Zahl der Beschäftigten ab als davon, wie viel Zeit und Know-how die Abrechnung intern bindet. Schon bei wenigen Mitarbeitern kann die Auslagerung sinnvoll sein – besonders, wenn sich gesetzliche Vorgaben häufig ändern.

Welche Daten benötigen Sie für die Lohnabrechnung?

Für neue Beschäftigte unter anderem Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer, Krankenkasse, Bankverbindung und Angaben zum Arbeitsvertrag; monatlich die variablen Daten wie Arbeitszeiten, Zuschläge oder Fehlzeiten. Die Übermittlung stimmen wir datenschutzgerecht mit Ihnen ab.

Übernehmen Sie auch die Finanzbuchhaltung?

Ja, die Finanzbuchhaltung und den Jahresabschluss übernehmen wir auf Wunsch ebenfalls.

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine individuelle Beratung. Quellen: § 41a EStG, § 23 SGB IV, Minijob-Zentrale.

Lohnbuchhaltung

Pünktliche Abrechnungen, zufriedene Mitarbeiter.

Übergeben Sie uns Ihre Lohnbuchhaltung – wir kümmern uns um Abrechnung, Meldungen und Fristen.

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